Zusammenfassung
Mit Novellierung des Klimaschutzgesetzes (KSG) hat sich Deutschland ab 2045 zu Netto-Treibhausgasneutralität verpflichtet. Der Beitrag richtet den Blick auf die Emissionsstruktur des Zieljahres und damit auf die Frage, in welcher Höhe Restemissionen zugestanden werden sollen und mit welchen CO2-Entnahmeoptionen diese ausgeglichen werden können. Fest steht: Nur auf ein Minimum reduzierte THG-Emissionen können nachhaltig ausgeglichen werden. Die Reduktion geht der Entnahme damit vor. Inwieweit aber die Senkenausbauziele, die mit 3a KSG erstmals Eingang in die deutsche Klimaschutzarchitektur gefunden haben, dem verbleibenden Kompensationsbedarf Rechnung tragen, wird im Folgenden näher untersucht.
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Freytag, C. Naturbasierte Lösungen im Klimaschutzrecht – zugleich eine Anmerkung zu 3a KSG. NuR 44, 378–385 (2022). https://doi.org/10.1007/s10357-022-4011-y
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