Im Jahr 1992 wurde von der Europäischen Gemeinschaft die FFH-Richtlinie beschlossen. Seither
sind drei Jahrzehnte vergangen, gleichwohl gibt es bis heute Defizite bei der Anwendung der FFH-Richtlinie
sowohl im Gebietsschutz als auch im Bereich des Artenschutzes. Zudem zeigen sich erhebliche Akzeptanzprobleme
bei der Anwendung der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie und der Konkurrenz zu den Erneuerbaren Energien.
Ziel der FFH-Richtlinie ist der Schutz und die Bewahrung des europäischen Naturerbes. Zusammen
mit der bereits 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie bildet die FFH-Richtlinie die Grundlage für das
europäische Netzwerk Natura 2000, welches die Vogelschutzgebiete (Special Protected Areas, SPA) und
die FFH-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, GGB) zu einem kohärenten Schutzgebietsnetzwerk
vereint. Das Netzwerk besteht europaweit derzeit aus knapp 27000 “Natura 2000-Schutzgebieten”,
die ca. 17,5 % der Landfläche und 8 % der Meeresfläche der EU abdecken.