Zusammenfassung
Angesichts des ungebrochenen Ausbaubedarfs der Windenergie und zunehmend knapper werdender Standorte rückt die artenschutzrechtliche Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG mehr und mehr in den Fokus der Raumplanung. Im vorliegenden Beitrag wird die in Rechtsprechung und Literatur aktuell hochumstrittene Frage untersucht, ob für die Errichtung von Windkraftanlagen überhaupt ein Ausnahmegrund gemäß 45 Abs. 7 S. 1 BNatSchG geltend gemacht werden kann. In einem demnächst erscheinenden zusätzlichen Beitrag werden sodann die weiteren Ausnahmevoraussetzungen nach 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG sowie die für Planungspraxis und Projektträger nicht unwesentliche Frage erörtert, ob und inwiefern die Ausnahmeerteilung durch die Naturschutzbehörden an eine gewisse Regelhaftigkeit und damit Vorhersehbarkeit gebunden werden kann.
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Wagner, S. Zur Rolle artenschutzrechtlicher Ausnahmen im Rahmen der raumordnerischen Konzentrationszonenplanung für die Windenergie: Ausnahmevoraussetzungen nach 45 Abs. 7 S. 1 BNatSchG. NuR 43, 803–811 (2021). https://doi.org/10.1007/s10357-021-3930-3
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