Zusammenfassung
Das in §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verankerte artenschutzrechtliche Tötungsverbot ist eine zentrale Norm des Naturschutzrechts mit erheblicher praktischer Relevanz. Dies führte zu Anwendungsschwierigkeiten und veranlasste die Rechtsprechung, das Signifikanzkriterium zu entwickeln, welches der Gesetzgeber in §44 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BNatSchG aufgenommen hat. Eine systematische Aufarbeitung der neuen Gesetzeslage hat trotz seiner praktischen Relevanz bislang kaum stattgefunden. Der Beitrag nimmt sich zum Ziel, die von der Rechtsprechung entwickelten und vom Gesetzgeber ausgestalteten Kriterien herauszuarbeiten und vor dem Hintergrund der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur naturschutzrechtlichen Einschätzungsprärogative zu strukturieren. Der Beitrag soll aufzeigen, wie das Tötungsverbot – ursprünglich als reine Verbotsnorm konzipiert – zu einem abgestuften, an naturschutzfachlichen Erwägungen orientierten Schutzregime fortentwickelt wurde, das mit der Novellierung 2017 und der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung eine neue Ausprägungsstufe erreicht hat.
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Huggins, B. Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot als abgestuftes Schutzregime . NuR 43, 73–82 (2021). https://doi.org/10.1007/s10357-021-3801-y
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