Zusammenfassung
Mit ihren Schlussanträgen vom 10.9.2020 zeigt Generalanwältin Kokott Wege auf, die berechtigten Belange modernen menschlichen Lebens mit dem Schutz seltener und besonders gefährdeter Arten in Einklang zu bringen. Nachdem in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten das besondere Artenschutzrecht auf europäische Initiative hin, insbesondere durch die Auslegung der diesbezüglichen Bestimmungen in der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie durch den EuGH, immer strenger geworden ist, bahnt sich nun möglicherweise eine neue Akzentuierung an. Auch wenn das Urteil des EuGH in dem Fall noch nicht vorliegt, lohnt bereits jetzt ein genauerer Blick auf die Schlussanträge.
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Lau, M. Erleichterungen im besonderen Artenschutz . NuR 43, 28–32 (2021). https://doi.org/10.1007/s10357-020-3787-x
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