Zusammenfassung
Aufgrund der rasch wechselnden Entwicklungen in der Energiebranche müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht regelmäßig justiert werden. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 14. September 2020 den Gesetzesentwurf zur Novellierung des EEG veröffentlicht und den Ländern und Branchenverbänden zur Konsultation zukommen lassen. Mit diesem Gesetzesentwurf soll das geltende EEG 2017 durch ein grundlegend novelliertes EEG ersetzt werden. Die folgende Ausarbeitung beschreibt die wichtigsten Änderungen in Hinblick auf die Stromerzeugung aus Photovoltaik. Außerdem werden die geplanten Änderungen mit Hilfe von zahlreichen Stellungnahmen von Branchenvertretern kritisch betrachet und mögliche einheitliche Kritikmuster identifiziert.
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Flecken, J. Kritische Betrachtung des Referentenentwurfs zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 im Hinblick auf die Stromerzeugung aus Photovoltaik . NuR 42, 833–840 (2020). https://doi.org/10.1007/s10357-020-3774-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-020-3774-2