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Schädigungen, die nicht als ‘erhebliche Schädigung’ eingestuft werden können; Bewirtschaftung der betreffenden Gebiete, die den Aufzeichnungen über den Lebensraum oder den Dokumenten über die Erhaltungsziele zufolge als normal anzusehen ist oder der früheren Bewirtschaftungsweise der jeweiligen Eigentümer oder Betreiber entspricht; Begriff der beruflichen Tätigkeit; Aufgrund gesetzlicher Aufgabenübertragung im öffentlichen Interesse ausgeübte Tätigkeit

  • RECHTSPRECHUNG
  • Europäischer Gerichtshof
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Natur und Recht Aims and scope Submit manuscript

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EuGH. Schädigungen, die nicht als ‘erhebliche Schädigung’ eingestuft werden können; Bewirtschaftung der betreffenden Gebiete, die den Aufzeichnungen über den Lebensraum oder den Dokumenten über die Erhaltungsziele zufolge als normal anzusehen ist oder der früheren Bewirtschaftungsweise der jeweiligen Eigentümer oder Betreiber entspricht; Begriff der beruflichen Tätigkeit; Aufgrund gesetzlicher Aufgabenübertragung im öffentlichen Interesse ausgeübte Tätigkeit . NuR 42, 610–617 (2020). https://doi.org/10.1007/s10357-020-3737-7

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