Zusammenfassung
Wann ist ein Tier ein Tier? Und ab wann wird es von “tier”schutzrechtlichen Vorschriften als solches erfasst? Dieser Beitrag widmet sich dem ethischen Tierschutz und der Frage, wie nach diesem Tiere zu behandeln sind. Das Tierschutzrecht in Deutschland ist seit 1933 ein ethisch begründetes Tierschutzrecht. Es will die Tiere um ihrer selbst willen schützen und auch die Fähigkeit zu leiden spielt eine große Rolle bei der Frage, ob ein Tier durch Gesetze und Verordnungen geschützt wird oder nicht. Es soll erarbeitet werden, wann ein Tier zum Tier wird, dem dieser ethisch begründete Tierschutz zugutekommt. Verglichen wird das Einsetzen des Schutzes für das Tier mit dem Schutzstatus des Menschen, der ein ähnlicher, aber doch ein ganz anderer ist. Eine besondere Betrachtung soll der tierschutzrelevanten Problematik der Schlachtung trächtiger Rinder und dem Schutzstatus der Kälberfeten zukommen. Diese häufig in Schlachthöfen vorzufindende Situation suchte man seit dem Jahr 2010 zu regulieren – zunächst durch freiwillige Vereinbarungen zwischen den relevanten Akteuren wie z.B. Landesministerien, Bauernverband, Milchviehhaltern, Fleischhandelsverbänden u.a., seit 2017 durch eine Änderung der Rechtslage, nach der es nun ein grundsätzliches Verbot der Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zweck der Schlachtung gibt.
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Felde, B., Plodowski, J. Wann beginnt das Tier? . NuR 42, 300–309 (2020). https://doi.org/10.1007/s10357-020-3678-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-020-3678-1