Zusammenfassung
Tiernutzung ist in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend zu einer industrialisierten Produktion von Nahrungsmitteln entwickelt worden. Dabei ist das einzelne Tier zumeist nur Objekt von Gewinnmaximierung. Die vor fast zwanzig Jahren in das Grundgesetz aufgenommene Staatszielbestimmung zum Tierschutz zielt darauf ab, den Schutz von Tieren zu verbessern. Im Bereich der Nutztierhaltung zeigen Missstände, wie das Töten männlicher Eintagsküken oder das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln, dass sich der Tierschutz allenfalls in gesetzlichen Regelungen, nicht aber bei deren Umsetzung verbessert hat. Vielmehr werden seit Jahren bestehende rechtliche Vorgaben missachtet und von Seiten der unterbesetzten Veterinärämter geduldet. Daher stellt sich die Frage, wie es derzeit um die Staatszielbestimmung Tierschutz bestellt ist und welche Bedeutung dieser vor dem Hintergrund der industriellen Massentierhaltung überhaupt zukommt.
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Schürmeier, C. Zum Verhältnis des Art. 20a GG zu einfachgesetzlichen Tierschutzregelungen . NuR 42, 29–34 (2020). https://doi.org/10.1007/s10357-019-3615-3
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