Zusammenfassung
Die Verbandsklage spielt im Umweltrecht inzwischen eine zentrale Rolle, trifft aber immer noch auf Vorbehalte. Zur Umsetzung unions- und konventionsrechtlicher Vorgaben hat der Gesetzgeber ihren Anwendungsbereich mit der jüngsten Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erweitert, hält aber dort, wo es der EuGH zu erlauben scheint, an den überkommenen Begrenzungen fest. Der Beitrag erläutert die “Baustellen” und geht der Frage nach, wie die unionsrechtlich vorgegebenen Rügebefugnisse im deutschen Rechtsschutzsystem integriert werden können. Ob es mit einer Sonderdogmatik für die Verbandsklage gelingt, den Individualrechtsschutz vom unionsrechtlichen Anpassungsdruck abzuschirmen, erscheint zweifelhaft und sollte überdacht werden.
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Franzius, C. Verbandsklage im Umweltrecht . NuR 41, 649–658 (2019). https://doi.org/10.1007/s10357-019-3592-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-019-3592-6