Zusammenfassung
Begleiterscheinungen des Bergbaus sind häufig erhebliche Eingriffe in den Wasserhaushalt. Nicht selten müssen oberirdische Gewässer schon vor Beginn des Abbaus der Bodenschätze verlegt werden. Während des Abbaus ist – jedenfalls im Tagebau – eine Grundwasserhaltung erforderlich, bei der für einen längeren Zeitraum der Grundwasserstand deutlich abgesenkt wird. Nach Einstellung des Gewinnungsbetriebes werden die Pumpen abgeschaltet und der Grundwasserstand steigt wieder auf das höhere ursprüngliche Niveau. Soweit diese Eingriffe in den Wasserhaushalt zu Schäden in der Umgebung führen, stellt sich für die Geschädigten die Frage, auf welcher Grundlage sie Ansprüche gegen wen stellen können. Dem geht der nachfolgende Beitrag nach.
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Müggenborg, HJ. Schadenersatzansprüche wegen bergbaubedingten Wassermaßnahmen . NuR 41, 505–511 (2019). https://doi.org/10.1007/s10357-019-3558-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-019-3558-8