Zusammenfassung
Ausgangspunkt des novellierten Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist die sog “weiße Landkarte”. Die Suche nach dem Endlagerstandort vollzieht sich in drei Phasen, die sich schrittweise dem Standort mit der “bestmöglichen Sicherheit” annähern und in dessen Festlegung durch Bundesgesetz ihren Abschluss findet. Anders als in der Vergangenheit legt das Gesetz großen Wert darauf, dass die dabei anzuwendenden Suchmaßstäbe präskriptiv bereits überwiegend im Gesetz festgelegt werden. Dominiert wird das “wissenschaftsbasierte” Verfahren deshalb durch eine wiederholte Anwendung von sicherheitsgerichteten Kriterien, mit der die ausgewählten Gebiete auf ihre geologische Eignung beurteilt werden. Anhand von Sicherheitskriterien und Sicherheitsuntersuchungen wird zudem die Frage untersucht, inwieweit im Hinblick auf die Robustheit des beabsichtigten Endlagersystems der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle unter Ausnutzung der geologischen Standortgegebenheiten erwartet werden kann. Damit wird auch ein sachgerechter Bezug zu den nachgelagerten atomrechtlichen Genehmigungsmaßstäben des §9b Abs. 1a AtG hergestellt.
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Wollenteit, U. Das neue Standortauswahlgesetz: Von der “weißen Landkarte” bis zum Standort mit der “bestmöglichen Sicherheit” . NuR 40, 746–753 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3427-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-018-3427-x