Zusammenfassung
Die Vernetzung aller Dinge (“IoT”) steht nun bevor, “AACC” oder “Invasive Computing”. Außerdem soll ein Milliardenprogramm für die Digitalisierung der Schulen mit Computern aufgelegt werden und dazu auch jede Schule ausdrücklich WLAN-Funk erhalten. In jedes Schulzimmer kommt also ein “Miniatur-Funkmast”, denn WLAN ist praktisch eine verkleinerte Spielart des allgemeinen Mobilfunks.
Obwohl dabei Grundrechte tangiert werden könnten (Gesundheit, Elternrecht, Kindeswohl, evtl. Datenschutz), findet nirgendwo eine rechtliche Diskussion statt. Offenbar werden die tatsächlichen Probleme für vernachlässigbar gering gehalten, besonders auch Gesundheitsgefahren, obwohl sogar genetische und damit über die gegenwärtige Generation hinausreichende Schäden nicht ausgeschlossen erscheinen (Art. 20a GG). Fragen der Gesundheit wären somit vordringlich zu klären und Gefahren für die (Schul-)Kinder in jedem Falle vorsorglich und als Erstes zu minimieren. Dazu soll dieser Beitrag anregen.
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Budzinski, B. Kinder im Stress: Mobilfunk überall – WLAN in jedem Schulzimmer? . NuR 39, 757–760 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3254-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-017-3254-5