Zusammenfassung
Am 15. Februar 2017 hat die europäische Kommission ein letztes Mahnschreiben wegen Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Deutschland, sowie vier weitere Mitgliedstaaten der EU, hätten es versäumt, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte für Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid (NO2) zu beenden. Die Kommission fordert die fünf Mitgliedstaaten ausdrücklich auf, Maßnahmen zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit ihrer Bürger zu schützen. Allein in Deutschland überschreiten 28 Großstadtgebiete die geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid. Neben der EU dringen auch deutsche Verwaltungsgerichte auf die Einhaltung der Grenzwerte. Gegenüber einem Dutzend kommunaler Luftreinhaltepläne aus ganz Deutschland sind Klageverfahren anhängig. Als Hauptverursacher der Luftverschmutzung gilt der Straßenverkehr. Ihm aber kann durch kommunale Maßnahmen nur sehr begrenzt entgegengetreten werden. Ein Tätigwerden von Bund und Europäischer Union ist überfällig.
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Böhm, M., Berger, D. Kommunen und Verkehr . NuR 39, 361–366 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3187-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-017-3187-z