Zusammenfassung
Das Umweltschadensgesetz errichtet in Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie ein öffentlich-rechtliches Rechtsregime zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Der zuständigen Behörde verleiht es gegenüber dem Schadensverursacher entsprechende Durchsetzungsbefugnisse. Der folgende Aufsatz problematisiert eine Besonderheit des Umweltschadensgesetzes, nämlich das für einen relevanten Teil der von dem Gesetz erfassten beruflichen Tätigkeiten geltende Verschuldenserfordernis.
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Saurer, J. Das Verschuldenserfordernis im Umweltschadensgesetz . NuR 39, 289–292 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3175-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-017-3175-3