Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil über Verfassungsbeschwerden von drei großen Energiekonzernen zu entscheiden, die sich gegen den im Jahr 2011 beschlossenen beschleunigten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie richteten. In dem auch dogmatisch überzeugend begründeten Urteil bestätigte das Gericht die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Gleichwohl stellte es im Detail Defizite des Gesetzes fest, die nun bis Mitte 2018 vom Gesetzgeber behoben werden müssen. Dies betrifft fehlende Ausgleichsregelungen zu nicht mehr verstrombaren Reststrommengen und frustrierten Investitionen, die innerhalb der ersten Monate nach Inkrafttreten der Laufzeitverlängerung getätigt wurden. Im Ergebnis sind größere finanzielle Verschiebungen zwischen Bund und Betreiberkonzernen jedoch nicht zu erwarten.
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Däuper, O. Das Atomausstiegs-Urteil und seine Folgen . NuR 39, 169–172 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3149-5
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