Zusammenfassung
Ist eine gebietsschutzrechtliche Prüfung nach §34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen, stellt sich immer wieder die Frage, ob sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahmen bei der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen auf Natura 2000-Gebiete berücksichtigt werden dürfen. Die Frage ob und falls ja welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden dürfen ist daher für die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidend. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich der Frage wie Schadensbegrenzungs- von Kohärenzmaßnahmen abzugrenzen sind und beleuchtet diese aus fachlicher und planungspraktischer Sicht. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob Kohärenzmaßnahmen bei der Beurteilung des Überwiegens der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses im Rahmen der Abweichungsentscheidung nach §34 Abs. 3 BNatSchG berücksichtigt werden dürfen.
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Wulfert, K. Schadensbegrenzungs- und Kohärenzmaßnahmen in der gebietsschutzrechtlichen Prüfung . NuR 38, 662–669 (2016). https://doi.org/10.1007/s10357-016-3077-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-016-3077-9