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Die Naturschutzrichtlinien: Bewährt und doch auf dem Prüfstand

Europäische Kommission unterzieht FFH- und Vogelschutzrichtlinie einem Fitness Check

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Natur und Recht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie stellen die Kernelemente des unionsrechtlichen Rahmens zum Erhalt der biologischen Vielfalt dar. Seit ihrem Inkrafttreten nach einstimmiger Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten 1979 bzw. 1992 haben sie für einheitliche Mindeststandards in den EU-Staaten gesorgt. Trotz einer insgesamt negativen Entwicklung verschiedener Biodiversitätsindikatoren dürfen beiden Naturschutzrichtlinien im Einzelnen wichtige Erfolge zugeschrieben werden. Die positive Bilanz der Richtlinien könnte zukünftig noch steigen, denn aufgrund vieler bisher verspätet umgesetzter Maßnahmen konnte sich der Erfolg bisher noch nicht einstellen. Dies gilt auch für die entgegen der unionsrechtlichen Vorgaben planerisch noch überhaupt nicht bedachten Gebiete. Derzeit lässt die Europäische Kommission allerdings durch einen sogenannten Fitness Check prüfen, ob die Naturschutzrichtlinien noch zeitgemäß sind. Dabei riskiert sie, dass diese bewährte Gesetzgebung im politischen Prozess unter die Räder gerät, anstatt sich um die offensichtlichen Ursachen des Biodiversitätsschwundes zu kümmern und die Voraussetzungen für die Umsetzung der Richtlinien zu verbessern.

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Mayrn, C., Weyland, R. Die Naturschutzrichtlinien: Bewährt und doch auf dem Prüfstand . NuR 38, 96–100 (2016). https://doi.org/10.1007/s10357-016-2972-4

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