Zusammenfassung
Als Ergebnis der Föderalismusreform steht den Ländern im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung die Möglichkeit zu, von Bundesrecht abweichende Regelungen zu erlassen. Die entsprechende Kompetenz enthält dabei eigene Vorgaben, ist jedoch auch an bereits bestehende formale Strukturen gebunden. Die Abweichungsmöglichkeit ergibt sich für die Länder anhand konkreter Voraussetzungen, welche zu Beginn der Aufsatzreihe erörtert wurden. Nunmehr gilt es, die formalen Gestaltungsmöglichkeiten abweichenden Landesrechts zu untersuchen. Dazu wird zunächst der Gesetzesvorbehalt der Abweichungsgesetzgebung aufgeschlüsselt. Es folgt eine Analyse zu Grundlagen, Umfang und Bedeutung einer Kennzeichnungsverpflichtung.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Petschulat, A. Naturschutz nach der Föderalismusreform: Formale Gestaltung der Abweichungsgesetzgebung . NuR 37, 316–319 (2015). https://doi.org/10.1007/s10357-015-2826-5
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-015-2826-5