Zusammenfassung
Mineralische Bauabfälle sind die Abfallgruppe mit den größten Mengen in Deutschland – mit weitem Abstand. Große Abfallmengen treffen, regional unterschiedlich, zusammen mit einer teilweise empfindlichen Unterversorgung an Ablagerungs-, Verwertungs- oder Absatzmöglichkeiten.
Auch dort, wo genügend Entsorgungskapazitäten bereit stehen, werden doch die Preise, die für eine hochwertige Aufbereitung zum Recyclingbaustoff oder die Ablagerung in einer nach dem Stand der Technik eingerichteten und betriebenen Deponie bezahlt werden müssten, auf dem Markt nicht immer akzeptiert. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass für große Mengen feiner, sandiger oder erdiger Materialien keine Nachfrage und keine Absatzmöglichkeiten bestehen. So erklärt sich, dass Bau- und Entsorgungswirtschaft nach preisgünstigen Verfüllungs-, Auffüllungs- und technischen Einsatzmöglichkeiten außerhalb des abfallrechtlichen Regimes suchen.
Aber auch außerhalb des Geltungsbereichs des Kreislaufwirtschaftsrechts ist eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften im Interesse des Boden-, Natur- und Gewässerschutzes zu beachten, wenn mineralische Bauabfälle zu Aufschüttungs- und Verfüllungszwecken genutzt werden sollen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Regelungen in den verschiedenen Rechtsgebieten.
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Fröhlich, W. Auffüllungen und Aufschüttungen mit mineralischen Bauabfällen . NuR 37, 246–252 (2015). https://doi.org/10.1007/s10357-015-2808-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-015-2808-7