Zusammenfassung
Wohl kaum ein energierechtliches Thema hat die energieintensive Industrie und die Bundesregierung seit Dezember 2013 so bewegt wie das von der Europäischen Kommission durchgeführte Beihilfenprüfungsverfahren zum deutschen EEG. Auch wenn die Brüsseler Prüfung der Frage, ob die EEG-Umlage und deren große Stromverbraucher entlastende Begrenzung im November 2014 abgeschlossen und der deutsche Gesetzgeber bereits zuvor – quasi im “vorauseilenden Gehorsam” – ein nach Auffassung der Kommission beihilfenkonformes neues EEG geschaffen hat, bleiben die maßgeblichen beihilferechtlichen Fragen offen und harren einer Klärung durch die europäischen Gerichte. Der vorliegende Beitrag skizziert den Verlauf des Beihilfenprüfungsverfahrens und bezieht Stellung zu seinen Folgen für die von der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigten Unternehmen.
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Altenschmidt, S. Das Beihilfeverfahren zum EEG 2012 . NuR 37, 166–173 (2015). https://doi.org/10.1007/s10357-015-2790-0
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