Zusammenfassung
Völker- und Unionsrecht bestimmen die Reduktion schiffsbedingter Schwefelemission durch die Vorgabe zulässiger Schwefelhöchstmengen in Schiffskraftstoffen. Diese rechtlichen Vorgaben können sowohl durch die Verwendung niedrigschwefeliger Treibstoffe als auch durch den Einsatz schiffsbasierter Abgasreinigungsanlagen (sog. Scrubber-Anlagen) eingehalten werden. Dort wo der Einsatz von Scrubber-Anlagen Abwässer erzeugt, die in die Meeresumwelt eingeleitet werden, sind Umweltgefahren zu befürchten. Der folgende Beitrag analysiert, welche Vorschriften das Einleiten von Scrubber-Abwässern in die meeres- und meeresnahe Umwelt derzeit regeln. Aufgrund der Analyse sollen offene Rechtsfragen und etwaige Handlungsbedarfe identifiziert und erörtert werden.
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Markus, T., Helfst, L. Regulierung der Einleitung von Abwässern aus Schiffsabgasreinigungsanlagen zum Schutz der Meere . NuR 36, 760–768 (2014). https://doi.org/10.1007/s10357-014-2725-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-014-2725-1