Zusammenfassung
Mit der in der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 neu aufgenommenen Schutzgebietskategorie “Nationales Naturmonument” (§24 Abs. 4) können flächenhafte Naturerscheinungen und Landschaftsausschnitte von nationaler Bedeutung, die einen Denkmalcharakter aufweisen, einem herausgehobenen Schutz unterstellt werden. Eine Unterschutzstellung erfordert dabei, dass dem betreffenden Gebiet aus den in §24 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG genannten Gründen eine herausragende Bedeutung zukommt. Gegenüber anderen Schutzgebietskategorien lässt sich das Nationale Naturmonument vor allem durch seinen (groß-)flächigen Denkmalcharakter abgrenzen.
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Schumacher, A., Schumacher, J. Die Schutzgebietskategorie “Nationales Naturmonument” . NuR 36, 696–705 (2014). https://doi.org/10.1007/s10357-014-2722-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-014-2722-4