Zusammenfassung
Das als Umsetzungsgesetz der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie am 14.11.2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz enthält umfangreiche Regelungen über die Verantwortlichkeit für Beeinträchtigungen von Naturgütern. Für eine Einschätzung, welche Auswirkungen das Umweltschadensgesetz auf das Fachplanungsrecht hat, bedarf es einer Auseinandersetzung mit den vielschichtigen und zum Teil schwer durchsichtigen Bestimmungen des Gesetzes und insbesondere auch des damit verknüpften §19 BNatSchG. Im Anschluss an einen Überblick über Hintergrund, Struktur, Schutzgüter und Haftungstatbestände des Haftungsregimes werden nachfolgend die Auswirkungen auf das Fachplanungsrecht beleuchtet. Dabei wird unter anderem untersucht, welche Tätigkeiten haftungsrelevant sind, ob und inwieweit eine behördliche Tätigkeit eine Verantwortlichkeit nach sich ziehen kann, unter welchen Umständen eine Legalisierungswirkung von Genehmigungsentscheidungen in Frage kommt und welche Auswirkungen das Gesetz auf Zulassungs- und Planungsverfahren hat.
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Petersen, M. Fachplanerische Auswirkungen des Umweltschadensgesetzes . NuR 36, 525–532 (2014). https://doi.org/10.1007/s10357-014-2683-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-014-2683-7