Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Minden hat in einer Entscheidung die Stadt Bielefeld verurteilt, den Totalabschuss einer lokalen Muffelwildpopulation erneut zu prüfen, nach dem die Stadt diesen bereits abgelehnt hatte. Ein Grund für die Entscheidung des Gerichtes war, dass die verursachten Verbisschäden Schutzmaßnahmen erfordern würden, die jedoch eine bestehende Zertifizierung des Waldgebietes nach dem PEFC Standard gefährden. Im Wesentlichen wird dabei auf die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Nutzung des Waldes durch Wildverbiss abgestellt. Dies macht es erforderlich aufzuzeigen, welche Ansprüche der Forstwirtschaft bei der Abschussplanung zu berücksichtigen sind. In dem Zusammenhang ist zu prüfen, wie sich eine Waldzertifizierung auswirkt, insbesondere ob das Ziel der Erhaltung einer solchen Zertifizierung einen Totalabschuss rechtfertigt. Im Ergebnis wird festzustellen sein, dass der Totalabschuss einer Population nicht mit dem Verlust einer bestehenden oder dem Anstreben einer Waldzertifizierung begründet werden kann.
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Guber, S. Totalabschuss einer lokalen Wildpopulation wegen einer Waldzertifizierung . NuR 36, 318–323 (2014). https://doi.org/10.1007/s10357-014-2637-0
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