Zusammenfassung
Das Problem der Verträglichkeit von Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen- und Schienenwegen, Gewässern sowie Hochwasserschutzanlagen mit Naturschutzbelangen stellt ein aktuelles Thema dar, das in vielerlei Hinsicht ungeklärte Fragen aufwirft. Denn die genannten Unterhaltungsobjekte befinden sich in der Regel in der freien Natur, häufig sogar in Schutzgebieten, wo sie als Lebensräume für geschützte Tiere und Pflanzen dienen. Daher stehen derartige Maßnahmen nicht selten im Konflikt mit dem Naturschutz, insbesondere, wenn diese die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten beeinträchtigen. Der Beitrag stellt typische Unterhaltungsmaßnahmen vor und analysiert deren rechtliche Zulässigkeit aus Sicht des europäischen Gebietsschutzrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH im sog. Papenburg-Urteil vom 14.1.2010 (C-226/08). Dabei wird insbesondere das Verhältnis des Verschlechterungsverbotes zur Verträglichkeitsprüfung näher beleuchtet.
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Albrecht, J., Gies, M. Zulässigkeit von Unterhaltungsmaßnahmen an Infrastruktureinrichtungen und Gewässern in Natura 2000-Gebieten im Lichte der Rechtsprechung des EuGH . NuR 36, 235–246 (2014). https://doi.org/10.1007/s10357-014-2623-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-014-2623-6