Zusammenfassung
Vor über vier Jahren wurde mit dem Erlass der Meerstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL; 2008/56/EG) die Grundlage gelegt, gemeinschaftlich die marinen Ökosysteme vor weiterer Zerstörung zu bewahren. Eine Intensivierung der Meeresnutzung durch den Menschen ist unumgänglich, wird zum Beispiel an den Ausbau erneuerbarer Energien oder den zunehmenden Warentransport im Laufe der fortschreitenden Globalisierung gedacht. Die Bemühungen zum Schutz mariner Ökosysteme betreffen ökonomische Aspekte, politische Entscheidungen sowie Bürgerinteressen, wodurch aktuell ein hoher Aufklärungs- und Diskussionsbedarf über die möglichen Auswirkungen anthropogener Nutzungen und die unterschiedlichen Nutzungsinteressen besteht. Um diese Entwicklungen, in deren Mitte die anthropogenen Störungen und der Schutz der Meeresumwelt stehen, mit Experten aus Wissenschaft und Praxis zu diskutieren, veranstaltete das interdisziplinäre DFG-Graduiertenkolleg “Verbesserung von Normsetzung und Normanwendung im integrierten Umweltschutz durch rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation” des Instituts für Umwelt- und Technikrecht (IUTR) der Universität Trier vom 27. bis 28. November den Workshop “Anthropogene Störung mariner Ökosysteme in Deutschland – eine natur- und rechtswissenschaftliche Bewertung”. Sechs Referenten verschiedener Fachbereiche berichteten zu drei unterschiedlichen Themen: (1) Die Gefährdungen durch und das Ausmaß von Verschmutzung, (2) Schutzmaßnahmen und -ansätze sowie deren Rechtsgrundlage und (3) das Schadpotenzial invasiver Arten.
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Beninde, J., Hänsch, M., Hiery, M. et al. Workshop-Bericht: “Anthropogene Störung mariner Ökosysteme in Deutschland – eine natur- und rechtswissenschaftliche Bewertung” . NuR 35, 410–412 (2013). https://doi.org/10.1007/s10357-013-2461-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-013-2461-y