Zusammenfassung
Die durch die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zugelassene Kastenstandhaltung von abferkelnden Sauen verstößt sowohl gegen §2 Nr. 1 als auch gegen §2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG). Die TierSchNutztV ist insoweit wegen Überschreitung der Ermächtigungsgrundlage des §2a Abs. 1 TierSchG in Verbindung mit §2 Nr. 1 TierSchG und §2 Nr. 2 TierSchG nichtig. Ihre Zulassung steht zudem nicht mit dem in Art. 20a Grundgesetz (GG) verankerten Integritätsgebot im Einklang und ist deshalb auch verfassungswidrig. Eine Änderung ist somit zwingend geboten. Ein generelles Verbot des Kastenstandes als Haltungsform steht nicht im Widerspruch zu Unionsrecht und verletzt auch keine Grundrechte der Schweinehalter.
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Wollenteit, U., Lemke, I. Die Vereinbarkeit der Haltung von abferkelnden Sauen in Kastenständen mit dem Tierschutzrecht und die Zulässigkeit eines Verbots dieser Haltungsform . NuR 35, 177–183 (2013). https://doi.org/10.1007/s10357-013-2416-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-013-2416-3