Zusammenfassung
Der EGMR hat mit Urteil vom 26. Juni 20121 entschieden, dass das deutsche Jagdrecht gegen die EMRK verstößt, soweit Grundstückseigentümer verpflichtend Mitglieder in der Jagdgenossenschaft sind und deshalb die Jagd auf ihrem Grundstück auch gegen ihr Gewissen dulden müssen.
Der vorliegende Beitrag soll die Entwicklung kurz nachzeichnen, vor allem aber die bisher wenig erörterten weiteren Konsequenzen des Urteils herausarbeiten. Es wird festgestellt, dass Eigentümer auch aus Gewissensgründen nicht jede jagdbezogene Handlung ausschließen dürfen und dass Bedarf an gesetzlicher Regelung der Verweigerung besteht.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Ziebarth, W. Jagdduldungsverweigerung aus Gewissensgründen . NuR 34, 693–696 (2012). https://doi.org/10.1007/s10357-012-2352-7
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-012-2352-7