Zusammenfassung
Das Änderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt nimmt einige Ergänzungen der bereits bestehenden §§324ff. StGB und des Artenschutz-Straftatbestandes im BNatSchG vor. Das dabei verfolgte Konzept der Lückenschließung und Erweiterung rechtfertigt eine kritische Bilanz der bereits vorhandenen Strafvorschriften, die einige theoretische Brüche aufweisen und in der Praxis unter einem erheblichen Vollzugsdefizit leiden, sich letztlich aber besser bewährt haben als von manchen Kritikern behauptet.
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Pfohl, M. Das deutsche Umweltstrafrecht – ein Erfolgsmodell? . NuR 34, 307–315 (2012). https://doi.org/10.1007/s10357-012-2232-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-012-2232-1