Zusammenfassung
“Es sollte immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit werden, dass es eines Menschen unwürdig ist, ein wehrloses Tier zu quälen oder zu misshandeln.” (Theodor Heuss) Dem wird heute niemand mehr widersprechen. Gilt das aber nur moralisch? Oder berührt diese “Menschenunwürdigkeit” auch die “Menschenwürde”, die das Grundgesetz schützt? Das ist der Fall: Wer Tiere quält, verhält sich nicht mehr als “geistig-sittliches” Wesen im Sinne des Menschenbilds des Grundgesetzes. Wenn menschenunwürdiges Verhalten gegen die Tiere vom Staat legitimiert und zur gesellschaftlichen Normalität wird, beeinträchtigt dies die Menschenwürde grundsätzlich und ist deshalb unzulässig.
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Sailer, C. Massentierhaltung und Menschenwürde . NuR 34, 29–31 (2012). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2192-x
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