Zusammenfassung
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 12. Mai 2011 die Rechte von Umweltverbänden gestärkt. Er stellte fest, dass eine Beschränkung der Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden auf die Verletzung subjektiver Rechte nicht den unionsrechtlichen Vorgaben genügt. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung können sich Umweltverbände zur Begründung ihrer Klagebefugnisse unmittelbar auf das Unionsrecht (Richtlinienrecht) berufen. Der Beitrag untersucht die Reichweite der Entscheidung und wirft “offene” Fragen auf, die mit ihr im Zusammenhang stehen. Der Beitrag setzt die von M. Appel (NuR 2011, 414), Meitz (NuR 2011, 420) und Bunge (NuR 2011, 605) angestoßene Diskussion fort.
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Berkemann, J. Die Umweltverbandsklage nach dem Urteil des EuGH vom 12. Mai 2011 – Die “noch offenen” Fragen . NuR 33, 780–787 (2011). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2162-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-011-2162-3