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Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Teil 1)

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Natur und Recht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Trotz des vordringenden europäischen Rechts ist die praktische Bedeutung der naturschutzrechtlichen Eingriff sregelung weiterhin von Bedeutung. Sie war bereits in der Erstfassung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 10. November 1976 enthalten. Mit dem sog. Baurechtskompromiss 1993, dem Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (BauROG) 1998 sowie dem Gesetz zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege 2002 ist die Eingriff sregelung bereits mehrfach und zum Teil erheblich geändert worden. Inzwischen hat der Bundesgesetzgeber die seit der Föderalismusreform 2006 bestehende Möglichkeit genutzt und auch auf dem Gebiet des Naturschutzes eine bundesrechtliche Vollregelung durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege 2009 getroff en, welches am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Dieses hat auch bei der Eingriff sregelung zu mehreren Änderungen mit praktischen Konsequenzen geführt. Da nunmehr bereits ein Jahr seit dem Inkrafttreten dieser Neuregelung vergangen ist und zwischenzeitlich mehrere Äußerungen zumindest der Literatur zur geänderten naturschutzrechtlichen Eingriff sregelung vorliegen, erscheint sowohl für den Praktiker als auch für den Akademiker ein ausführlicheres “Update” sinnvoll. Dem dient der nachstehende Beitrag, wobei dieser erste Teil die Tatbestandsvoraussetzungen der Eingriff sregelung zum Gegenstand hat, während im zweiten Teil auf die hieran geknüpften Rechtsfolgen eingegangen wird.

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Lau, M. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Teil 1) . NuR 33, 680–684 (2011). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2145-4

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