Zusammenfassung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung spielt in der Praxis bekanntlich eine große Rolle. Diese Rolle erhält zusätzliches Gewicht,wenn im Zuge der neuen Energiepolitik verstärkt in Natur und Landschaft eingegriff en wird. Umso gravierender ist, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung dem Anforderungsprofil der Eingriffsregelung – nach Ansicht des Autors – nicht gebührend Rechnung trägt, sei es dass diese als lediglich sekundärrechtliches Instrument eingestuft, sei es dass die strikte Regelung des § 15 Abs. 5 BNatSchG relativiert wird. Der Beitrag will diese Einschätzung im systematischen Zusammenhang begründen.
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Gassner, E. Zur Auslegung des Untersagungsgebots nach § 15 Abs. 5 BNatSchG . NuR 33, 685–689 (2011). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2144-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-011-2144-5