Zusammenfassung
Zentrale Rechtsquelle des Immissionsschutzrechts ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses ist jedoch nur in Teilbereichen aus sich heraus anwendbar und stattdessen in weiten Bereichen auf Konkretisierung durch untergesetzliches Regelwerk angelegt. Das gilt u.a. für das in den §§4 ff. BImSchG geregelte Anlagenzulassungsrecht, bei dem eine ganze Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe zum Tragen kommt. Zu deren Ausfüllung bedarf es konkretisierender Rechtsverordnungen. Ermächtigungsgrundlage hierfür ist §7 BImSchG.
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Scheidler, A. Die Verordnungsermächtigung des §7 BImSchG . NuR 33, 631–636 (2011). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2122-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-011-2122-y