Zusammenfassung
Das mit der Konferenz von Nagoya zu Ende gegangene Internationale Jahr der Biodiversität bietet Anlass, nach Gründen für den fortdauernden Rückgang der biologischen und auch kulturellen Vielfalt zu suchen und erneut die anthropozentrische Ausrichtung des Umweltschutzes zu hinterfragen. Solange ökonomische und rechtliche Sichtweisen unterstellen, dass Kultur und Natur sowie insbesondere Biodiversität alleine um der gegenwärtigen Menschen willen zu schützen seien, verfehlen sie das Ziel eines nachhaltigen Umweltschutzes. Nachhaltigkeit verlangt demgegenüber nach einer zukunftsgerichteten Perspektive des Rechts. Indem es sich auf die Fiktion der zukünftigen Generationen als Schicksalsgemeinschaften einlässt, vermag das Recht über die Grenzen seiner eigenen, limitierten Begrifflichkeiten hinauszugreifen: Biodiversität steht keinesfalls alleine im Dienst von ökonomischer Verwertung und sozialer Kommunikation, sondern trägt zudem eine ganz handfeste (ökozentrische) Bedeutung für das physische Überleben in der Zukunft.
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Gruber, MC. Biodiversitätsschutz als Forderung intergenerationeller Gerechtigkeit . NuR 33, 468–479 (2011). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2101-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-011-2101-3