Zusammenfassung
Am 2.3.2010 hat die EU-Kommission das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Kartoffelerzeugnisses EH92-527-1, genannt Amflora, in Form des Anbaus und der Herstellung von Stärke für industrielle Zwecke, genehmigt. Zeitgleich kam es zur Genehmigung des Inverkehrbringens der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel für Lebensmittel- und Futtermittelzwecke. Mit diesen Beschlüssen seitens der Kommission gingen langjährige Verfahren – vorläufig – zu Ende. Im Folgenden soll dieser Prozess kurz dargestellt werden. Insbesondere die rechtlichen Hintergründe des Genehmigungsverfahrens und mögliche weitere Entwicklungen werden betrachtet.
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Keich, T. Die gentechnisch veränderte Stärkekartoffel Amflora – Eine endlose Geschichte . NuR 33, 183–189 (2011). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2032-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-011-2032-z