Zusammenfassung
“Nervengas auf dem Meeresgrund” oder “Gefahr aus der Tiefe”. Solche und ähnliche Titel kennzeichnen Veröffentlichungen zum Thema Rüstungsaltlasten in Nord- und Ostsee. Dies ist ein Zeichen der immer noch hohen Brisanz dieses Themas. In jüngster Vergangenheit sorgte die Verifikation der Verklappung von ca. 90 t Tabun-Granaten südlich von Helgoland für Aufsehen. Fakt ist, dass sich erhebliche Mengen Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee befinden. Leider mangelt es bisher nicht nur an einer Aufklärung des von den Rüstungsaltlasten ausgehenden Risikos seitens der Naturwissenschaft, sondern auch an einer rechtswissenschaftlichen Aufklärung eventuell bestehender Bergungs- und Sanierungspflichten. Im folgenden Beitrag werden einige einschlägige völkerrechtliche Verträge mit Schwerpunktsetzung im Seerecht auf das Vorliegen entsprechender Pflichten geprüft und gezeigt, dass Pflichten zur Bergung der Altmunition bestehen.
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van den Berg, D. Rüstungsaltlasten in deutschen Küstengewässern – völkerrechtliche Bergungs- und Sanierungspflichten . NuR 32, 778–785 (2010). https://doi.org/10.1007/s10357-010-1971-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-010-1971-0