Zusammenfassung
Tragische Unfälle durch das Umstürzen von Straßenbäumen kommen in regelmäßigen Abständen vor. Stürzt ein Baum um und kommt es hierdurch zu Personenschäden oder sogar Tötungen, so droht neben zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Opfer oder Hinterbliebenen auch ein strafrechtliches Nachspiel. Im Rahmen der Suche nach einem Schuldigen leitet die Staatsanwaltschaft regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung gem. §§ 222, 229 StGB ein. Dr. iur. Ingo E. Fromm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei Caspers & Mock in Koblenz, Deutschland Christian Saevecke, Rechtsanwalt in der Kanzlei Caspers & Mock in Frankfurt a.M., Deutschland Dem Eigentümer oder Waldbesitzer wird regelmäßig vorgeworfen, den umgestürzten Baum nicht intensiv oder häufig genug kontrolliert zu haben bzw. die Stand- oder Bruchsicherheit eines Baumes falsch beurteilt zu haben. Vielen Eigentümern, Besitzern und Baumkontrolleuren ist nicht bewusst, mit welchem erheblichen strafrechtlichen Risiko ihre Stellung einhergeht. Der Eigentümer kann sich zudem noch in der Zwickmühle zwischen dem Wunsch nach Fällung des Baumes und dem Verbot derartiger Maßnahmen bei unter Naturschutz stehenden Bäumen befinden.
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Fromm, I., Saevecke, C. Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume . NuR 32, 320–323 (2010). https://doi.org/10.1007/s10357-010-1862-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-010-1862-4