Zusammenfassung
Mit Urteil vom 26.4.2007 hat das BVerwG entschieden, dass die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV durch die Festsetzung von sogenannten Kontrollwerten im Genehmigungsbescheid unterschritten werden können. Damit wurde eine dritte Wertekategorie in das Anlagenzulassungsrecht eingeführt. Welche Funktion Kontrollwerte haben, in welchem Verhältnis sie zu den Emissionsgrenzwerten der 17. BImSchV stehen und welche Konsequenzen sich aus ihrer Nichteinhaltung für die Anlagenbetreiber ergeben, soll im Folgenden beleuchtet werden.
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Lang, M. Kontrollwerte als neuer Umweltstandard im anlagenbezogenen Immissionsschutzrecht? . NuR 32, 1–3 (2010). https://doi.org/10.1007/s10357-009-1788-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-009-1788-x