Zusammenfassung
Die Gemeinden bemühen sich in zunehmendem Maße, vor Ort einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, indem sie ihren Gemeindebürgern im Siedlungsbereich unmittelbar oder mittelbar die Nutzung klimafreundlicher Energien vorschreiben oder indem sie diese verpflichten, zumindest die Voraussetzungen für die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen. Letztes Aufsehen erregendes Beispiel war die Solarsatzung der hessischen Stadt Marburg. Der vorliegende Beitrag geht auf die nach wie vor äußerst umstrittene Frage ein, ob und inwieweit die Kommunen auf diese Weise Klimaschutz betreiben dürfen. Diese Frage stellt sich völlig neu, nachdem sich der Bundesgesetzgeber Anfang des Jahres mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Problematik angenommen hat. Eine nähere Analyse fördert indessen zutage, dass die bis zum Erlass dieses Gesetzes diskutierten Kompetenzfragen im Wesentlichen virulent bleiben.
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Faßbender, K. Kommunale Steuerungsmöglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien im Siedlungsbereich . NuR 31, 618–623 (2009). https://doi.org/10.1007/s10357-009-1732-0
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