Zusammenfassung
Art. 9 der im Jahr 2007 in Kraft getretenen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRL) schreibt eine enge Abstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche fachlichen Grundlagen für die koordinierte Anwendung beider Richtlinien bestehen und wie die Koordination rechtsinstrumentell umzusetzen ist. Dabei wird der Zusammenhang zu dem beiden Richtlinien zugrundeliegenden Planungsprozess hergestellt.
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Albrecht, J., Wendler, W. Koordinierte Anwendung von Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Kontext des Planungsprozesses . NuR 31, 608–618 (2009). https://doi.org/10.1007/s10357-009-1731-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-009-1731-1