Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit dem praktisch höchst problematischen Verhältnis von Wasserrecht und Naturschutzrecht, dessen übliche Handhabung unter dem gemeinsamen Dach des öffentlichen Umweltschutzrechts den spezifischen Belangen und Regelungszielen der Bereiche nur unzureichend gerecht wird. Insbesondere drohen durch eine allein ökologisch orientierte Systematisierung wesentliche wasserwirtschaftliche Belange verdeckt und insbesondere das Institut des wasserbehördlichen Bewirtschaftungsermessens eingeschränkt zu werden. Durch eine dies berücksichtigende Auslegung der Kollisionsnormen erscheint jedoch eine rechtliche Korrektur dieser Schieflage möglich und geboten.
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Reinhardt, M. Zum Verhältnis von Wasserrecht und Naturschutzrecht . NuR 31, 517–525 (2009). https://doi.org/10.1007/s10357-009-1713-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-009-1713-3