Zusammenfassung
Zu den Weichenstellungen des deutschen Umweltrechts gehört die Frage, inwieweit der subjektive Rechtsschutz durch objektive Rechtskontrollen zu ergänzen ist. Die These des vorliegenden Beitrags ist, dass es einen Zwang zum überindividuellen Rechtsschutz nicht gibt. Vielmehr ist die umweltethische Frage nach den Eigenrechten der Natur umweltrechtlich noch einmal zu reformulieren. Die normative Fiktion eigener Rechte hätte den Vorteil, keine Ausnahme im System des Individualrechtsschutzes machen zu müssen.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Franzius, C. Objektive Rechtskontrolle statt subjektiver Rechtsschutz? . NuR 31, 384–387 (2009). https://doi.org/10.1007/s10357-009-1678-2
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-009-1678-2