Zusammenfassung
Durch das Umweltschadensgesetz wurde eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Kompensation für geschädigte natürliche Ressourcen und Funktionen implementiert, die unabhängig von der Vorhabenzulassung oder dem Vorliegen eines Eingriffs ist und damit deutlich über die Verpflichtungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hinausgeht. Bisher herrscht eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit dem neuen Instrument. Vollzugshinweise in den Ländern fehlen weitgehend. Auch sind Fälle, in denen das Umweltschadensgesetz zur Anwendung gelangte, bisher nicht systematisch erfasst, Rechtsprechung liegt noch nicht vor. Der Beitrag gibt daher Hinweise zur rechtlichen wie naturschutzfachlichen Operationalisierung der zentralen Regelungen zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden und bietet Unterstützung für die Umsetzung und den Vollzug des Instrumentariums in den Ländern.
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Bruns, E., Kieß, C. & Peters, W. Anforderungen an die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden nach dem Umweltschadensgesetz . NuR 31, 149–159 (2009). https://doi.org/10.1007/s10357-008-1594-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-008-1594-x