Als Folge spektakulärer Unfälle, wie des Untergangs der „Erika“ (1999) und der „Prestige“ (2002) mit erheblicher Meeresverschmutzung an den Küsten Frankreichs und Spaniens, hat die Europäische Gemeinschaft mit diversen neuen Verordnungen und Richtlinien zu Schiffssicherheit, Unfallmanagement auf See und zum schiffsabhängigen Meeresumweltschutz gesetzgeberisch eingegriffen. Sie tritt damit als regionaler Gesetzgeber in Konkurrenz zu der weltweit zuständigen Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO. Diese Entwicklung ist Teil einer neuen maritimen Politik, mit der Europa sich auf das begonnene ozeanische Jahrhundert einstellt. Nach Erika I und II ist das Erika III Paket mit sieben Vorschlägen die jüngste und zugleich umfangreichste Initiative zur Verschärfung der Schiffskontrollen in den Gewässern der EU.
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Jenisch, U. Prävention zur Vermeidung von Unfällen und von Umweltverschmutzung auf See. Natur und Recht 29, 392–398 (2007). https://doi.org/10.1007/s10357-007-1272-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-007-1272-4