Die Konturen der FFH-Verträglichkeitsprüfung sind insbesondere durch jüngere Entscheidungen des EuGH sehr viel deutlicher geworden. Ihnen wird im Folgenden nachgegangen. Des Weiteren geht es um die Voraussetzungen einer Ausnahme. Durchweg zeigt sich, dass zwischen der Systematik der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der herkömmlichen naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erhebliche Unterschiede bestehen.
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Jarass, H. Die Zulässigkeit von Projekten nach FFH-Recht. Natur und Recht 29, 371–379 (2007). https://doi.org/10.1007/s10357-007-1270-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-007-1270-6