Der folgende Beitrag befasst sich mit Rechtsfragen, die sich bei einer Inanspruchnahme von naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen im Sinne von § 19 BNatSchG durch ein späteres Vorhaben ergeben können. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht das Verhältnis der Kompensationsverpflichtungen der Vorhabensträger. Der Autor spricht sich dafür aus, dass in bestimmten Konstellationen die Kompensationsverpflichtung des Ersteingriffverursachers endet und an ihre Stelle die Kompensationspflicht des Trägers des zeitlich nachfolgenden Vorhabens tritt.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Roder, M. Eingriff in naturschutzrechtliche Kompensationsflächen durch nachfolgende Vorhaben. Natur und Recht 29, 387–391 (2007). https://doi.org/10.1007/s10357-007-1258-2
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-007-1258-2