Traditionell wurden Natur und Landschaft durch die Ausweisung von Schutzgebieten und Schutzobjekten erhalten und entwickelt. Dieser Schutz kann auf eine 150jährige Tradition zurückblicken. Die Eingriffsregelung ist hingegen das Instrument des Naturschutzes zur Erhaltung von Natur und Landschaft in der nicht durch Schutzanordnungen geschützten Fläche. Sie solle dafür sorgen, dass der Zustand von Natur und Landschaft sich durch nachteilige Maßnahmen in der Bilanz nicht verschlechter. Als rechtliches Institut wurde sie erst 1976 installiert. Die Eingriffsregelung, die rahmenrechtlich gemäß § 40 BNatSchG 1976 ab dem 24.12.1996 gilt, ist gerade 30 Jahre alt. Anlässlich des Geburtstages des Jubilars Claus Carlsen soll auf die Entwicklung der Eingriffsregelung zurückgeschaut werden, nicht zuletzt weil der Jubilar drei Jahre nach Einführung der Eingriffsregelung diese Zeitschrift gegründet und damit wesentlich zum Verständnis und zur Anwendung dieser Regelungen beigetragen hat.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Louis, H. Die Entwicklung der Eingriffsregelung. Natur und Recht 29, 94–99 (2007). https://doi.org/10.1007/s10357-007-1203-4
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-007-1203-4