Skip to main content
Log in

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

  • AUFSÄTZE
  • Published:
Natur und Recht Aims and scope Submit manuscript

Mit dem Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG – Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom 7. Dezember 2006 kommt der deutsche Gesetzgeber seiner Pflicht zur Umsetzung der Rechtsschutzanforderungen der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und der sog. dritten Säule der Aarhus-Konvention nach. Im Zentrum des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes steht die Einführung einer Umwelt-Verbandsklage für anerkannte Vereinigungen, mit der die Aufhebung von Genehmigungen für eine Vielzahl von der UVP- und IVU-Richtlinie unterfallenden Industrieanlagen und Infrastrukturvorhaben begehrt werden kann. Zwar muss der Verband – wie bei der altruistischen Vereinsklage im Naturschutzrecht – keine eigene Rechtsverletzung geltend machen; seine Rügebefugnis ist aber beschränkt auf Verletzungen drittschützender Normen. Eine objektive Beanstandungsfunktion kommt dem Umwelt-Rechtsbehelf nicht zu. Ob ein Verbandsrechtsbehelf, der eine derartige Zwitterstellung zwischen subjektivem und objektivem Rechtsschutz einnimmt, mit dem Völker- und Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, birgt Zweifel. Darüber hinaus verursacht diese neuartige Konstruktion rechtssystematische Friktionen innerhalb eines im Entstehen begriffenen Systems überindividuellen Rechtsschutzes.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

Schlacke, S. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Natur und Recht 29, 8–16 (2007). https://doi.org/10.1007/s10357-006-1177-7

Download citation

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-006-1177-7

Navigation